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   KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08   

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https://dejure.org/2009,11575
KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08 (https://dejure.org/2009,11575)
KG, Entscheidung vom 06.08.2009 - 13 UF 106/08 (https://dejure.org/2009,11575)
KG, Entscheidung vom 06. August 2009 - 13 UF 106/08 (https://dejure.org/2009,11575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 1
    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Konflikten zwischen den Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
    Es entspricht vielmehr dem verfassungsrechtlichen Gebot auf Selbstbestimmung eines Kindes, diesen Willen zu berücksichtigen, soweit es mit dem Wohl des Kindes zu vereinbaren ist (BVerfGE 55, 171).

    Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen den Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss nicht nur auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein, sondern das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen, weil die sorgerechtliche Regelung entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes nimmt und es daher unmittelbar betrifft (BVerfGE 37, 217; BverfGE 55, 171).

    46 Daneben ist  der vom Kind kundgetane Wille aber auch in psychologischer Hinsicht beachtlich, denn er kann Ausdruck von Bindungen zu einem Elternteil sein, die es geboten erscheinen lassen können, ihm nachzukommen (BVerfGE 55, 171; BverfG FamRZ 2007, 1797 m.w.N.).

    Hat ein Kind zu einem Elternteil eine stärkere innere Beziehung entwickelt, so muss dies bei der Sorgerechtsentscheidung berücksichtigt werden (BVerfGE 55, 171; BverfG  FamRZ 2008, 1737).

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
    Insoweit gibt es weder eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung ist, noch kann der Neuregelung, die das Recht der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz erfahren hat, eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge entnommen und die Alleinsorge als ultima ratio eingestuft werden (BGH NJW 2000, 203 f).

    In einem solchen Falle - in dem die elterliche Sorge nicht "funktioniert" - entspricht es dem Wohl eines Kindes am besten, wenn nur einem Elternteil die elterliche Sorge übertragen wird (BGH FamRZ 1999, 1646; OLG Nürnberg aaO).

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

    Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
    Gerade mit zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes kommt seinem Willen vermehrt Bedeutung zu (BVerfG FamRZ 2007, 105; BverfG FamRZ 2007, 1078), denn nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann das auch mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verfolgte Ziel, dass ein Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann (BVerfG FamRZ 2008, 845), erreicht werden (BverfG FamRZ 2008, 1737).

    Hat ein Kind zu einem Elternteil eine stärkere innere Beziehung entwickelt, so muss dies bei der Sorgerechtsentscheidung berücksichtigt werden (BVerfGE 55, 171; BverfG  FamRZ 2008, 1737).

  • OLG Koblenz, 04.05.2010 - 11 UF 149/10

    Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils

    Der Senat schließt sich in Übereinstimmung mit der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung der vermittelnden Ansicht an (so auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1588; OLG Köln NJW-RR 2006, 1588; OLG München FamRZ 2008, 1774;OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 435; OLG München FamRZ 2009, 1600; KG Berlin FamRZ 2010, 135).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11

    Elterliche Sorge: Ablehnung des Erlasses einer Verbleibensanordnung zugunsten der

    Letztere können indes für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung naturgemäß entzieht (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 1999, 1649; OLG Jena, FamRZ 2011, 1070; KG FamRZ 2010, 135 und Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 -, juris; OLG München, FamRZ 2003, 1957; vgl. auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 8. August 2011 - 9 WF 47/11 -, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.08.2013 - 12 UF 59/11

    Herausnahme des Kindes aus der Pflege- zur Herkunftsfamilie bei Streitigkeiten

    Hinsichtlich der Testdiagnostik bei Kindern ist weiter anerkannt, dass unabhängig von Gütekriterien kein projektiver Test unanzweifelbare Ergebnisse bezüglich des Kindeswillens und der familiären Beziehungsstrukturen hervorbringt (Salzgeber, a. a. O., Rz. 2166), weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung naturgemäß entzieht (BGH FamRZ 1999, 1649; OLG Jena, FamRZ 2011, 1070; KG FamRZ 2010, 135).
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