Rechtsprechung
KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 1
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Konflikten zwischen den Eltern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.09.2008 - 155 F 1477/08
- KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 135
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Es entspricht vielmehr dem verfassungsrechtlichen Gebot auf Selbstbestimmung eines Kindes, diesen Willen zu berücksichtigen, soweit es mit dem Wohl des Kindes zu vereinbaren ist (BVerfGE 55, 171).Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen den Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss nicht nur auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein, sondern das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen, weil die sorgerechtliche Regelung entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes nimmt und es daher unmittelbar betrifft (BVerfGE 37, 217; BverfGE 55, 171).
46 Daneben ist der vom Kind kundgetane Wille aber auch in psychologischer Hinsicht beachtlich, denn er kann Ausdruck von Bindungen zu einem Elternteil sein, die es geboten erscheinen lassen können, ihm nachzukommen (BVerfGE 55, 171; BverfG FamRZ 2007, 1797 m.w.N.).
Hat ein Kind zu einem Elternteil eine stärkere innere Beziehung entwickelt, so muss dies bei der Sorgerechtsentscheidung berücksichtigt werden (BVerfGE 55, 171; BverfG FamRZ 2008, 1737).
- BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Insoweit gibt es weder eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung ist, noch kann der Neuregelung, die das Recht der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz erfahren hat, eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge entnommen und die Alleinsorge als ultima ratio eingestuft werden (BGH NJW 2000, 203 f).In einem solchen Falle - in dem die elterliche Sorge nicht "funktioniert" - entspricht es dem Wohl eines Kindes am besten, wenn nur einem Elternteil die elterliche Sorge übertragen wird (BGH FamRZ 1999, 1646;… OLG Nürnberg aaO).
- BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer …
Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Gerade mit zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes kommt seinem Willen vermehrt Bedeutung zu (BVerfG FamRZ 2007, 105; BverfG FamRZ 2007, 1078), denn nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann das auch mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verfolgte Ziel, dass ein Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann (BVerfG FamRZ 2008, 845), erreicht werden (BverfG FamRZ 2008, 1737).Hat ein Kind zu einem Elternteil eine stärkere innere Beziehung entwickelt, so muss dies bei der Sorgerechtsentscheidung berücksichtigt werden (BVerfGE 55, 171; BverfG FamRZ 2008, 1737).
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06
Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von …
Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Gerade mit zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes kommt seinem Willen vermehrt Bedeutung zu (BVerfG FamRZ 2007, 105; BverfG FamRZ 2007, 1078), denn nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann das auch mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verfolgte Ziel, dass ein Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann (BVerfG FamRZ 2008, 845), erreicht werden (BverfG FamRZ 2008, 1737). - KG, 25.09.1998 - 17 UF 5723/98
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Die elterliche Sorge kann nur dann von beiden Eltern ausgeübt werden, wenn bei ihnen die Fähigkeit und Bereitschaft besteht, in Erziehungsfragen miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren ( BGH aao; KG FamRZ 2000, 502,504; FamRZ 1999, 616; OLG Dresden FamRZ 2000, 109; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1157; OLG Hamm FamRZ 1999, 1159; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1596). - BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung
Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Gerade mit zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes kommt seinem Willen vermehrt Bedeutung zu (BVerfG FamRZ 2007, 105; BverfG FamRZ 2007, 1078), denn nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann das auch mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verfolgte Ziel, dass ein Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann (BVerfG FamRZ 2008, 845), erreicht werden (BverfG FamRZ 2008, 1737). - OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 9 UF 191/07
Anspruch eines Elternteils auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein …
Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Bei der prognostischen Beurteilung dieser Frage sind die folgenden Gesichtspunkte bedeutsam, wobei die Gewichtung im konkreten Fall dem Gericht überlassen ist: Erziehungseignung, Förderkompetenz, Bindungstoleranz der Eltern, Bindungen des Kindes, Kontinuität und Kindeswille (BGH FamRZ 1985, 169; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2003, 1953 und FamRZ 2008, 1474). - OLG Dresden, 03.08.1999 - 22 UF 121/99
Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind wegen …
Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Die elterliche Sorge kann nur dann von beiden Eltern ausgeübt werden, wenn bei ihnen die Fähigkeit und Bereitschaft besteht, in Erziehungsfragen miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren ( BGH aao; KG FamRZ 2000, 502,504; FamRZ 1999, 616; OLG Dresden FamRZ 2000, 109; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1157; OLG Hamm FamRZ 1999, 1159; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1596). - KG, 21.09.1999 - 17 UF 4806/99
Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Die elterliche Sorge kann nur dann von beiden Eltern ausgeübt werden, wenn bei ihnen die Fähigkeit und Bereitschaft besteht, in Erziehungsfragen miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren ( BGH aao; KG FamRZ 2000, 502,504; FamRZ 1999, 616; OLG Dresden FamRZ 2000, 109; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1157; OLG Hamm FamRZ 1999, 1159; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1596). - BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
Verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts
Auszug aus KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
46 Daneben ist der vom Kind kundgetane Wille aber auch in psychologischer Hinsicht beachtlich, denn er kann Ausdruck von Bindungen zu einem Elternteil sein, die es geboten erscheinen lassen können, ihm nachzukommen (BVerfGE 55, 171; BverfG FamRZ 2007, 1797 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 18 UF 389/98
- AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05
Zwangsvollstreckung: Gesonderter Vollstreckungstitel gegen die erwachsenen Kinder …
- BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04
Elterliche Erziehungspflicht
- OLG Brandenburg, 30.04.2003 - 10 UF 5/03
Nacheheliches Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) der Eltern unter …
- KG, 10.11.1989 - 17 UF 2346/89
Entscheidung; Sorgerecht; Anhörung; Kind; Förderungsprinzip; Kontinuitätsprinzip
- OLG Hamm, 15.04.1999 - 1 UF 175/98
Beschwerde des Vaters des Kindes gegen die Übertragung der elterlichen Sorge …
- BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
- OLG Düsseldorf, 22.04.1999 - 6 UF 244/98
Voraussetzungen für die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
- OLG Koblenz, 04.05.2010 - 11 UF 149/10
Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils …
Der Senat schließt sich in Übereinstimmung mit der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung der vermittelnden Ansicht an (so auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1588; OLG Köln NJW-RR 2006, 1588; OLG München FamRZ 2008, 1774;OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 435; OLG München FamRZ 2009, 1600; KG Berlin FamRZ 2010, 135). - OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11
Elterliche Sorge: Ablehnung des Erlasses einer Verbleibensanordnung zugunsten der …
Letztere können indes für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung naturgemäß entzieht (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 1999, 1649; OLG Jena, FamRZ 2011, 1070; KG FamRZ 2010, 135 und Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 -, juris; OLG München, FamRZ 2003, 1957; vgl. auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 8. August 2011 - 9 WF 47/11 -, jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 28.08.2013 - 12 UF 59/11
Herausnahme des Kindes aus der Pflege- zur Herkunftsfamilie bei Streitigkeiten …
Hinsichtlich der Testdiagnostik bei Kindern ist weiter anerkannt, dass unabhängig von Gütekriterien kein projektiver Test unanzweifelbare Ergebnisse bezüglich des Kindeswillens und der familiären Beziehungsstrukturen hervorbringt (…Salzgeber, a. a. O., Rz. 2166), weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung naturgemäß entzieht (BGH FamRZ 1999, 1649; OLG Jena, FamRZ 2011, 1070; KG FamRZ 2010, 135).